Beförderungsentgelte innerhalb des Pflichtfahrgebiets (Bereich des Landkreises Schwäbisch Hall)
Der Taxitarif im Tarifpflichtgebiet (Landkreis Schwäbisch Hall) wird nicht von den Taxiunternehmern sondern vom Landratsamt Schwäbisch Hall festgesetzt.
(Rechtsverordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Schwäbisch Hall – Fassung ab 01.11.2014)
Für Fahrten über den genannten Geltungsbereichs hinaus ist der Fahrpreis vor Fahrtbeginn frei zu vereinbaren. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für das Pflichtfahrgebiet festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.